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Auszüge aus den Empfehlungen des Migrationsrates BerlinBrandenburg zum Landesaktionsplan gegen Rassismus (LAPgR)
Sprachverbote An mehreren Berliner Schulen ist die Nutzung von Mutter/Herkunftssprachen der Schüler_innen nicht erlaubt. Die Sprachverbote werden u.a. damit begründet, dass die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland Deutsch sei und jede/r Schüler/in dadurch verpflichtet sei, sich im Geltungsbereich der Hausordnung der Schule nur in dieser Sprache zu verständigen. Es wird auch darauf verwiesen, dass durch die Nutzung der „gemeinsamen deutschen Sprache“ dem Schulfrieden gedient werde.
Zusammensetzung der Klassen in Grundschulen und Gymnasien In mehreren Berliner Gymnasien werden im 7. Jahrgang und auch mehreren Grundschulen, die Klassen überwiegend oder ausschließlich mit Schüler_innen nichtdeutscher Herkunftssprache gebildet. Die Begründung der Schulleitungen und der Senatsverwaltung für Bildung für diese Praxis (die Organisation von Fremdsprachenunterricht, des Religionsunterrichts sowie ausgeglichener Mädchenund Jungenanteil) der 7. Klassen ist nicht befriedigend, da diese Praxis eine Segregation darstellt. In den siebziger Jahren hat die Ausländer_innenregelklasse, einen negativen Effekt für die Kinder gegeben. In den Ausländer_innenregelklassen findet eine Marginalisierung der Kinder auf der Lehrebene statt. Das verstärkt die Segregation.
Nicht Miteinbeziehung der Sprachen von People of Color in das Rahmenprogramm: Berlin hat eine sehr heterogene Bevölkerung, mit vielen verschiedenen Sprachen. Das (Fremd-) Sprachunterrichtsangebot in Berliner Schulen spiegelt jedoch diese Pluralität nicht. Die Sprachen der meisten People of Color werden im Rahmenprogramm der Schule (sieht man vom Türkisch im Europaschulzweig ab) nicht als Bildungssprache berücksichtigt.
Diskriminierende Verhaltensweisen in der Schule Schüler_innen und Eltern of Color erfahren aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Behinderung, durch verschiedene Akteur_innen in der Schule (Schulleitung, Lehrer_innen, Mitschüler_innen, Eltern u.a.) diskriminierende Verhaltensweisen (z.B. verbale Beleidigungen, unterschiedliche Benotung, niedrige Schulempfehlung für weiterführende Schulen, Ethnisierung von Konflikten, usw.)
Stärkung der interkulturellen und interreligiösen Kompetenz der Schulen Die Schulen sind Orte der Begegnung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion. In einer Stadt wie Berlin ist diese Begegnung teilweise sehr intensiv. Die Kompetenz der Schulakteur_innen (hier der Lehrkräfte, Sozialarbeiter_innen und weiterem nichtpädagogischem Personal) beim Umgang mit der vorhandenen Vielfalt vor Ort ist widersprüchlich bis gering.
Schwache Position der Eltern gegenüber der Schule und Verwaltung als Institution Die Eltern stehen in der Schule einer professionalisierten und spezialisierten Institution gegenüber. Sie erhalten sehr oft, die für sie wichtigen Informationen, (insbesondere bei Konfliktsituationen) nicht über die Lehrkräfte.
Intransparente Statistik Die statistische Erfassung von rassistischen, antisemitischen und rechtsextremistischen Vorkommen in Schulen, auf Schulhöfen und Schulumfeldern bei der Bildungsverwaltung ist intransparent, da nicht bekannt ist, nach welchen Kriterien eine Zusammenstellung erfolgt.
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