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Eine Gesellschaft, die Rassismus toleriert, verletzt die Menschenrechte und ist nicht demokratisch.
Rassismus entwürdigt sowohl Opfer als auch Täter. NeRaS kritisiert und bekämpft alle Formen von Rassismus und Diskriminierung.

Interview

Teil I – Persönliche Einstellung des Interviewpartners zum Rassismus

  • Sind sie persönlich von Rassismus betroffen? Warum?
  • Wie würden Sie Rassismus definieren?
  • Stimmen Sie dieser Aussage zu: „Rassismus verletzt unsere ganze Gesellschaft, und bei genauem Hinsehen sind in jedem rassistischen System alle Menschen auf unterschiedliche Art betroffen. Weiße Menschen verlieren ihre Würde, wenn sie Rassismus ausüben oder geschehen lassen.“ - Noah Sow (Deutschland Schwarz Weiß)
  • Bitte lesen Sie sich unsere Definition von Rassismus durch. Was sagen Sie dazu?

Teil II – Persönliche Erfahrungen des Interviewpartners mit Rassismus

  • Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie mit Rassismus gesammelt?
  • Hat Sie jemand schon einmal beschuldigt, etwas rassistisches gesagt oder getan zu haben?
  • Was tun Sie, wenn jemand in Ihrer Nähe einen anderen Menschen rassistisch beschimpft?
  • Wie haben Sie sich in diesen verschiedenen Situationen gefühlt?

Teil III – Beobachtungen des Interviewpartners von individuellem Rassismus in Schulen

  • Haben Sie Rassismus in Schulen beobachtet?
  • Wurden Ihnen durch SchülerInnen oder LehrerInnen Fälle von Rassismus angetragen?
  • Welche Maßnahmen haben Sie persönlich und welche wurden von anderen eingeleitet?
  • Welche psychosozialen Folgen haben rassistische Handlungen auf SchülerInnen auf ihren Lebenswegen?

Teil IV – Schlussfolgerungen des Interviewpartners zur Situation von institutionellem Rassismus

  • Wie manifestiert sich Ihrer Meinung nach der institutionelle Rassismus in Schulen?
  • Können Sie sich vorstellen, dass Handlungsweisen von Schulpersonal Ungleichheit fördern?
  • Können Sie eine Struktur erkennen, wie es zu diskriminierenden und rassistischen Situation in Schule kommt und wie in Schule mit diesen Situationen umgegangen wird? Welche Rolle spielen Lehrer/-innen in dieser Struktur?
  • Was könnte und müsste getan werden, um eine gute Anti-Rassismuskultur in Hamburger Schulen zu entwickeln und eine Gleichbehandlung aller zu erreichen?
  • In Deutschland sind diverse Schulen nach Ihm benannt und Teile seiner Philosophie werden üblicherweise unterrichtet: Immanuel Kant. In seinen gesammelten Schriften finden sich diese Aussagen von Kant: „Die Menschheit ist in ihrer größten Vollkommenheit in der Race der Weißen.“ und außerdem:„(Weisse:) Enthalten alle Triebfedern der Natur in affecten und Leidenschaften, alle Talente, alle Anlagen zur Cultur und Civilisierung und können sowohl gehorchen als herrschen. Sie sind die einzigen, welche immer in Vollkommenheit fortschreiten.“ - Während Kant unbestritten Teil der deutschen Bildungslandschaft ist, suchen wir vergeblich nach z.B. Anton Wilhelm Amo oder Frantz Fanon. Sind das nicht eindeutige Zeichen für die Existenz von institutionellem Rassismus?
  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen der allgemeinen Schulbildung und Schulkultur in Europa zum Thema Rassismus einerseits und dem Rassismus durch Neokolonialismus z.B. in Afrika andererseits?

Schutz vor Diskriminierung - Beschwerderecht - Dokumentation

Beweislasterleichterung
AGG §22 führt das Prinzip der Beweislasterleichterung ein, welches es den von Diskriminierung Betroffenen leichter macht, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen. Die Beweislasterleichterung ist ein neues Prinzip, welches in das deutsche Rechtssystem einzieht. Es bedeutet zunächst, dass das Opfer von Diskriminierung Tatsachen glaubhaft machen muss und dann der oder die Diskriminierende nachweisen muss, dass nicht diskriminiert wurde. Zum „glaubhaft machen“ genügen eine genaue Schilderung des Vorfalls und Zeugen oder andere Indizien, die den Vorfall bestätigen können. Daher ist eine Dokumentation der Diskriminierung wichtig für das weitere Vorgehen (hierzu siehe Dokumentationsbogen in Abschnitt 3). Indizien sind dabei noch keine gerichtsverwertbaren Beweise, sondern dienen dazu, die vorgefallene Diskriminierung vor Gericht glaubhaft zu machen.