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Schutz vor Diskriminierung - Beschwerderecht - Dokumentation
Beweislasterleichterung AGG §22 führt das Prinzip der Beweislasterleichterung ein, welches es den von Diskriminierung Betroffenen leichter macht, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen. Die Beweislasterleichterung ist ein neues Prinzip, welches in das deutsche Rechtssystem einzieht. Es bedeutet zunächst, dass das Opfer von Diskriminierung Tatsachen glaubhaft machen muss und dann der oder die Diskriminierende nachweisen muss, dass nicht diskriminiert wurde. Zum „glaubhaft machen“ genügen eine genaue Schilderung des Vorfalls und Zeugen oder andere Indizien, die den Vorfall bestätigen können. Daher ist eine Dokumentation der Diskriminierung wichtig für das weitere Vorgehen (hierzu siehe Dokumentationsbogen in Abschnitt 3). Indizien sind dabei noch keine gerichtsverwertbaren Beweise, sondern dienen dazu, die vorgefallene Diskriminierung vor Gericht glaubhaft zu machen.
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